In den Lehrgängen der E•S•B•A ist die persönliche Anwesenheit (100%) der TeilnehmerInnen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss. Eine Verhinderung / Abwesenheit ist vorab der Lehrgangsadministration zu melden. Die E•S•B•A bietet in diesem Fall die Möglichkeit an, die fehlenden Inhalte in vorheriger Absprache mit der Lehrgangsadministration bei einem Folgetermin des nächsten Lehrgangs nachzuholen.
Ein Lehrgang der E•S•B•A gilt als erfolgreich abgeschlossen, nachdem der/die TeilnehmerIn an sämtlichen Modulen und Ausbildungstagen persönlich teilgenommen und alle im Lehrgang erforderlichen Ausbildungsbestandteile erfolgreich absolviert hat.
Wissenschaftlicher Beirat
Durch die Beiziehung des wissenschaftlichen Beirates in Fragen der Teilnahmevoraussetzungen und Aufnahme von Ausbildungskandidaten, als Schlichtungsgremium, stellen der Prüfungskommission, Evaluierung der Abschlusszertifizierung, Festlegen der Modi, Konzeptionierung und Evaluation von Lehrgangsmodulen, inhaltlich, verfahrensmäßig und des Lehrpersonals.
Durch enge und kontinuierliche Zusammenarbeit innerhalb der Mitglieder des Lehrgangsteams in Form eines interdisziplinären Diskurses und Zusammenschlüsse in Entwicklungs- und Projektgruppen.
Durch die verbindliche Selbstevaluation, laufende Supervision und persönliche Fort- und Weiterbildung.
Lehrbeauftragte & Coaches
Die Mitglieder des Lehrgangsteams sollen die Voraussetzungen für die selbständige Tätigkeit als systemische/r Coach, MediatorIn, PsychotherapeutIn oder SupervisorIn, UnternehmensberaterIn und/oder IPMA erfüllen. Bei ausländischen Staff-Mitgliedern sollen vergleichbare Qualifikationen vorliegen. Für Curriculumteile, die einen engen inhaltlichen Bezug zu Nachbargebieten haben, können Personen mit entsprechender nachgewiesener Qualifikation herangezogen werden. Die Mitglieder des Lehrgangsteams verfügen sowohl über erstklassige theoretische als auch praktische Kompetenzen sowie Erfahrungen im Ausmaß von mindestens fünf Jahren in den entsprechenden Fachgebieten, in denen sie im Rahmen des Curriculums vortragen, coachen und/oder lehren. Weiters sind die Mitglieder des Lehrgangsteams verpflichtet, Supervision und einschlägige Fortbildung im praktischen sowie theoretischen Bereich im Ausmaß von mindestens 25 Stunden pro Jahr in Anspruch zu nehmen.